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BIOZID

Informationen zur Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 vom 22.05.2012

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

die Verordnung über Biozidprodukte (BPR, Verordnung (EU) Nr. 528/2012) regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten, die aufgrund der Aktivität der in ihnen enthaltenen Wirkstoffe zum Schutz von Mensch, Tier, Material oder Erzeugnissen vor Schadorganismen, wie Schädlingen oder Bakterien, eingesetzt werden.

Im Bezug auf diese Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012) möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick verschaffen, dass auch Sie wissen, was genau ein Biozid ist und vor allem welche Hauptgruppen es überhaupt gibt.
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Was ist ein Biozid?


Biozide sind Substanzen und Produkte, die Schädlinge und Lästlinge wie Insekten, Mäuse oder Ratten, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien bekämpfen. In vielen Bereichen des privaten oder beruflichen Lebens werden Biozide eingesetzt, zum Beispiel als antibakterielle Putz- und Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel bis hin zum Mückenspray und Ameisengift. Im Alltag setzen wir Biozide für viele unterschiedliche Zwecke ein: Um Häuser und Wohnungen von Schimmel zu befreien, Lebensmittel vor Motten und Käfern zu bewahren oder den Holzwurm in Baumaterialien zu bekämpfen.
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Hauptgruppen

Um diese breitgefächerte Palette von Anwendungen rechtlich abzudecken, wurden Biozide verschiedenen Hauptgruppen und Produktarten (PA) zugeordnet. Hier ein kurzer Überblick zu den Hauptgruppen.
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Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel

Diese Produktarten umfassen keine Reinigungsmittel, bei denen eine biozide Wirkung nicht 
beabsichtigt ist; dies gilt auch für Waschflüssigkeiten, Waschpulver und ähnliche Produkte.

PA 1:   Menschliche Hygiene
PA 2:   Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel 
PA 3:   Hygiene im Veterinärbereich
PA 4:   Lebens- und Futtermittelbereich 
PA 5:   Trinkwasser
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Hauptgruppe 2: Schutzmittel

Sofern nicht anders angegeben umfassen diese Produktarten nur Produkte zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen.

PA 6:   Schutzmittel für Produkte während der Lagerung 
PA 7:   Beschichtungsschutzmittel
PA 8:   Holzschutzmittel
PA 9:   Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien
PA 10: Schutzmittel für Baumaterialien
PA 11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen 
PA 12: Schleimbekämpfungsmittel
PA 13: Schutzmittel für Bearbeitngs- und Schneideflüssigkeiten
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Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel

PA 14: Rodentizide2
PA 15: Avizide3
PA 16: Bekämpfungsmittel gegen Mollusken und Würmer und Produkte gegen andere Wirbellose 
PA 17: Fischbekämpfungsmittel
PA 18: Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden
PA 19: Repellentien6 und Lockmittel
PA 20: Produkte gegen sonstige Wirbeltiere
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Hauptgruppe 4: Sonstige Biozidprodukte

PA 21: Antifouling-Produkte
PA 22: Flüssigkeiten für Einbalsamierung und Taxidermi
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Weitere Informationen zum Them Biozidprodukte können Sie unter folgendem Link einsehen:
ECHA - Biozidverordnung

Die sogenannte Artikel 95 Liste können Sie unter folgendem Link einsehen:
Artikel 95 Liste | zugelassene Lieferanten

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema „Biozidverordnung“ haben, so sprechen Sie uns doch einfach an. Unser Team informiert Sie gerne über den aktuellen Stand der betroffenen Produkte! -> Kontaktformular

Ihr Häffner-Team

Quellennachweis: 

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, www.baua.de

Europäische Chemikalienagentur, ECHA, www.echa.eu

Das Unternehmen hat folgende Zertifikate erhalten: